Im 16. und 17. Jahrhundert wurde die Burg Neurandsbergs für einige Zeit als Gefängnis für Schwerverbrecher genutzt, ähnliche der heutigen Justizvollzugsanstalt in Straubing:
Das entsprach seinem [Herzog Maximilians] praktischen und haushälterischen Charakter, während die Juristen in den landesherrlichen Kollegien und an der Universität Ingolstadt sich als Verfechter . eines fortschrittlichen Strafvollzugs äußerten. Als 1607 die Universität Ingolstadt wieder einmal in einem Gutachten auf ewige Freiheitsstrafe plädiert hatte, griff Maximilian ein. Er untersagte der Universität in Zukunft die Verhängung von lebenslangen Freiheitsstrafen! In ihrer Antwort vom 25. April 1607 verteidigte die Universität ihre bisherige· Praxis: Sie habe sich immer nur dann für lebenslängliche Gefängnisstrafen entschieden, wenn die Landesverweisung (relegatio) oder die Prügelstrafe (fustigatio) ungenügend, die Todesstrafe aber zu hart gewesen wäre. Die Landesverweisung sei im übrigen ohne Wirkung. Die Universität legte dem Herzog nahe, neue Strafen zu verordnen, die an Stelle der lebenslänglichen Gefängnisstrafe verhängt werden könnten und die in ihrer Wirkung zwischen fustigatio und Todesstrafe liegen würden.234
Angesichts dieses Dilemmas, nämlich der tatsächlich vorhandenen großen "Straflücke" , die zwischen Landesverweisung und Hinrichtung klaffte, konnte sich Herzog Maximilian mit seinem Wunsch nach Abschaffung der lebenslänglichen Gefängnisstrafe nicht grundsätzlich durchsetzen. 235 Deren Vollziehung dürfte jedoch nicht selten an einem geeigneten Gefängnis gescheitert· sein.' Am 7; Juli 1620 ermächtigte der Hofrat die Stadt Ingolstadt, eine wegen Hexerei inhaftierte Frau „ad perpetuos carceres" zu verurteilen. Die Verurteilung sollte allerdings nur dann erfolgen, wenn die Frau weiterhin kein Geständnis ablegte und wenn dieStad über einen geeigneten Verwahrungsort verfügen würde.236 Kurze Zeit später wandte sich die Stadt Ingolstadt an den Hofrat und fragte nach, wer eigentlich die Kosten für diese ewige Gefängnisstrafe tragen sollte, nachdem die Delinquentin nicht über ein eigenes Vermögen verfügen würde!
Für die Verhängung längerer ·und lebenslanger Freiheitsstrafen (condemnatio ad perpetuos carceres) standen im Herzogtum Bayern also offensichtlich kaum geeignete Gefängnisse zur Verfügung. In den Quellen wird in diesem Zusammenhang öfters die Burg Neurandsberg (Neuen Rampsberg, Hohen Rampsperg) in der heutigen Gemeinde Rattenberg (Landkreis Straubing':Bogen) gemannt, die seit etwa 1475 landesherrlich war und von einem eigenen (Burg)pfleger betreut wurde. 1566 erhält ein Amtmann erhebliche Verpflegungskosten vom Hofzahlamt ersetzt, weil er von München aus einen Gefangenen nach Neurandsberg gebracht hatte.237 1569 lesen wir, daß sich die Stadt Landshut gegenüber dem Hofrat bereit erklärt, einen Delinquenten, der für die Sicherheit ihrer Bürger offenbar eine Gefahr darstellte, auf eigene Kosten nach Neurandsberg bringen zu lassen und dort zu verpflegen.238 In ähnlicher Weise bittet die Stadt München im Jahre 15~8 den Herzog, einen Gefangenen nach Neurandsberg bringen zu dürfen, "damit menigclich vor disem Menschen (der gar viI böser Throreden auszeucht und dermaßen beschaffen ist, das er dieselbigen ins Werckh ziehen darft) versichert were. "239 Seit 1582 wurden in Neurandsberg neue Gefängnisse eingebaut und 1601 hören wir von einem zu lebenslangem Kerker verurteilten Delinquenten, der vom Kranzberger Amtmann über Freising nach Neurandsberg geführt werden sol1.240 1605 wird eine gewisser Balthasar Alhartinger, ein . "contumazischer Paur von München aus nach Neurandsberg gebracht.241
1609 sucht dann·der Landesherr nach einem Ersatz für das ferne Neurandsberg. Er beauftragt den Münchner Magistrat, ihm einen Ort 'zu nennen, wo er ein Gefängis für die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Verbrecher einrichten könne. Das Gefängnis sollte an einem geheimen Ort entstehen, zu dem nur Priester Zutritt gehabt hätten. Der Plan kam nicht zur Ausführung, 242 obwohl 1610 Neurandsberg geräumt worden ist. Die Delinquenten wurden von der Regierung Straubing in den Falkenturm nach München geschafft.243
Als im Juli 1610 der Bannrichter einen Delinquenten aus dem Landgericht Kranzberg "ad perpetuos carceres" verurteilte, erhielt er vom Hofrat eine Ermahnung: Er hätte wissen . müssen, daß eine' solche Verurteilung nur "ex gratia" und mit Einwilligung des Hofrats geschehen könne. Darüber hinaus hätte man "die ewige Fennkhnus" zu Neurandsberg "abgeschafft; andere seien derzeit nicht verfügbar.244
234 BayHStA GR Fasz. 324 Nr. 25.
235 ChristeI, S. 123, meint fälschlicher Weise, daß 1607 die Gefängnisstrafe insgesamt abgeschafft worden ist. Die Diskussion ging aber nur ·um die lebenslängliche Gefängnisstrafe. Aber auch diese wurde im Prinzp beibehalten. Irrig auch Riezler, Bd. 6, S. 112.
236 BayHStAKfIR159,Bl. 33 v f.
237 BayHStA KHR 11, BI. 338 v.
238 BayHStA KHR 2, BI. 4 v (28. März 1569)
239 BayHStA! Geheimes Landesarehiv 1505, BI. 287
240 BayHStA Kurbayem Äußeres Archiv 410, BI. 4; vgI. auch BayHStA HZR 50" BI. 465, wo die Bezahlung für den Amtmann ausgeworfen ist, weil er den Georg Schäffer in die Gefängnisse "für den Wald" gebracht hatte.
241 BayHStA HZR 54, BI. 385
242 Schanenhofer,Rathaus, S. 300
243 BayHStA KHR 81, BI. 2 (2. Januar 1610) und KHR 82, BI. 57 (23. April 1610) 244 BayHStA KHR83, BI. 93 v (2. August 1610) .